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Lohnkosten und Lohnnebenkosten in der Slowakei
Lohnkosten in der Slowakei
Die Werte in folgender Tabelle stellen für die gesamte Slowakei statistische Durchschnittslöhne dar.
In der Praxis gibt es in der Slowakei eine starke Ost-West Lohngefälle. In gut entwickelter und leicht erreichbarer Hauptstadt Bratislava sind die Löhne für die vergleichbare Tätigkeit bis zu doppelt so hoch wie im Osten.
In der Praxis gibt es in der Slowakei eine starke Ost-West Lohngefälle. In gut entwickelter und leicht erreichbarer Hauptstadt Bratislava sind die Löhne für die vergleichbare Tätigkeit bis zu doppelt so hoch wie im Osten.
Das Lohnniveau in den Regionen bestimmen die großen Arbeitsgeber wie etwa VW (Bratislava), PSA/Peugeot (Trnava), oder SAMSUNG (Galanta).
Jedoch ist und auch zeitlang bleibt das Lohniveau deutlich niedriger als in den alten EU-Staaten.
Der Lohn wird in der Regel 12 mal im Jahr ausbezahlt. Die Auszahlung von Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld ist die freiwillige Entscheidung des Arbeitsgebers.
Durchschnittslohn in der Slowakei
Die Entwicklung des Durchschnittslohnes in der Slowakei
Quelle: slowakisches Statistikamt
Sozialversicherung und Krankenversicherung in der Slowakei
Die Versicherungsabgaben werden zwischen den Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Für die Versicherungsbeiträge gilt die maximale Bemessungsgrundlage. Damit werden auch die höheren Gehälter nur bis zu bestimmter Höhe mit Versicherungsabgaben belastet. (siehe Tabelle)
Mindestbemessungsgrundlage: | 295,50 EURO/Monat |
Höchstbemessungsgrundlage: | 1.084,55 EURO/Monat |
Versicherung | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
Sozialversicherung | 25,2 % | 9,4 % |
Krankenversicherung | 10,0 % | 4,0 % |
Gesamt | 35,2 % | 13,4 % |
Versicherungsabgaben für Einzelunternehmen
Im ersten Geschäftsjahr werden die Versicherungsabgaben von Mindestbemessungsgrundlagen berechnet. In den Folgejahren immer vom Einkommen des Vorjahres.
Die Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage ist wie bei den Angestellten (siehe oben)
Die Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage ist wie bei den Angestellten (siehe oben)
Versicherung | Einzelunternehmer |
Sozialversicherung | 33,15 % |
Krankenversicherung | 14,00 % |
Gesamt | 47,15 % |
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