Firmenwagen
PKW im Unternehmen
Firmenwagen
Die Firmenwagen einer in der Slowakei ansässigen Firma ist zu 100 % in vier Jahren steuerlich abschreibbar. Diesbezüglich gibt es keine Wertgrenze des Fahrzeuges, welche vom Finanzamt bestimmt ist. Wird ein Firmenwagen ausschließlich betrieblich genutzt, so sind sämtliche dadurch veranlasste Kosten, Betriebsausgaben und KFZ Steuern steuerlich abzusetzen. Beim Betrieb des Firmenwagens ist es auch notwendig das detaillierte Fahrtenbuch zu führen.
Die notwendigen Informationen im Fahrtenbuch sind folgende:
- Datum der Fahrt
- Kilometerstand zu Beginn und zum Schluss der jeweiligen Fahrt
- Reiseziel und Reiseroute
- Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner
- Betankungen (Datum/Menge/Kilometerstand)
- Datum der Fahrt
- Kilometerstand zu Beginn und zum Schluss der jeweiligen Fahrt
- Reiseziel und Reiseroute
- Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner
- Betankungen (Datum/Menge/Kilometerstand)
MWSt.- abzugsfähige Fahrzeuge
Beim Ankauf bestimmter PKWs kann die 19%-tige MWSt. abgezogen werden. Es handelt sich hier um die Fahrzeuge der Kategorie N1 (Nutzfahrzeuge). Die Kombimodelle mit einem fix eingebauten Festgitter fallen auch in diese N1 Kategorie.
Unsere Leistungen für Sie:
Fahrzeuganmeldung- und Versicherung, Meldungen an das Finanzamt, notwendige administrative Leistungen bei buchhalterischer Führung Ihres Firmenfahrzeuges.
Geschäftsfahrten mit dem Privatauto
Werden Geschäftsfahrten mit dem Privatwagen des Arbeitnehmers oder des Unternehmers durchgeführt, so kann der Unternehmer/Arbeitnehmer die Kilometerpauschale beanspruchen. Die Kilometerpauschale beträgt für die PKW 0,183 EUR, pro Kilometer. Zu diesen Pauschalen wird noch verbrauchter Sprit zugerechnet. Für die Berechnung wird der Durchrittsverbrauch vom Typenschein zusammen mit dem Kassenbelegen von Betankungen verwendet. Es ist zu empfehlen diese Kassenbelege, oder deren Kopien beizulegen.
Gesetzlich ist keine Anteilsgrenze zwischen den Privatfahrten und Geschäftsfahrten vorgegeben.
Für die Geschäftsfahrten mit dem Privatwagen muss auch ein Fahrtenbuch geführt werden. Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch werden nur dann anerkannt, wenn die genau und lückenlos geführt werden.
Als Mindestangaben muss Folgendes enthalten sein:
- Kilometerstand zu Beginn und zum Schluss der jeweiligen Fahrt
- Datum der Fahrt
- Reiseziel und genaue Reiseroute
- Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner
- Kilometerstand zu Beginn und zum Schluss der jeweiligen Fahrt
- Datum der Fahrt
- Reiseziel und genaue Reiseroute
- Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner
* Der Betrag in € ist nur als Richtwert zu verstehen. Die Umrechnung erfolgt automatisch nach aktuellem Wechselkurs der slowakischen Nationalbank
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