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Verkehr / Transport
Strengere Verkehrsbestimmungen in der Slowakei
Bratislava/21.10.2008
Um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen, führt zum 1. Februar 2009 das slowakische Innenministerium eine Reihe von Änderungen im Verkehrsbestimmungen ein.
Die neuen Bestimmungen sehen unter anderem neue Tempolimits, eine Ganzjahres-Lichtpflicht, eine situative Winterreifenpflicht sowie höhere Geldstrafen vor.
In geschlossenen Ortschaften darf künftig nur noch 50 km/h statt 60 km/h gefahren werden. Das Tempolimit auf Stadtautobahnen wird angehoben und beträgt künftig 90 km/h statt 80 km/h. Die Mindestgeschwindigkeit auf Stadtautobahnen beträgt 65 km/h. Auf Autobahnen außerhalb von Städten und Gemeinden bleibt das Tempolimit bei 130 km/h, die Mindestgeschwindigkeit auf diesen Straßen wird von 50 auf 80 km/ heraufgesetzt. Zusätzliche Beschränkungen auf bestimmten Abschnitten werden ausgeschildert.
Die bisherige Verpflichtung, vom 15. Oktober bis 15. März auch tagsüber mit Licht zu fahren, wird auf das ganze Jahr ausgedehnt. So ist ab 1. Februar 2009 das Abblendlicht dauerhaft vorgeschrieben. Lichtsparer müssen mit Strafen von bis zu 135 Euro rechnen.
Wenn ein Kraftfahrer dreimal innerhalb eines Jahres mit einem gravierenden Verkehrsverstoß auffällt, kann ihm der Führerschein entzogen und der erneute Besuch einer Fahrschule mit Fahrprüfung auferlegt werden.
Bei ausländischen Fahrern ist in diesen Fällen ein Fahrverbot von mindestens drei bis maximal zwölf Monaten möglich. Dies gilt jedoch nur für die Slowakei. Im Ausland darf grundsätzlich weiterhin gefahren werden.
Die Geldssanktionen für Verkehrsverstöße werden durchgängig erhöht. Die Obergrenze liegt künftig bei 1.300 Euro. Wer seine Strafe gleich vor Ort bezahlt, kommt mit maximal 650 Euro davon.
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